Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsausweis ausgewiesen werden, denn der BRD-Personalausweis oder der deutsche BRD-Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. (Dies ist die BRvD-Aussage zur Staatsangehörigkeit) WICHTIGE Aussage der Reichsleitung: Dem ist nicht so!

Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde (staatlich) = Reichs- und Staatsangehörigkeitsausweis

Achtung: Wird diese Staatsangehörigkeitsurkunde über diesen Shop bestellt, so sind unbedingt folgende Unterlagen einzureichen:
a) Der unterzeichnete und ausgefüllte Antrag;
b) Ein Paßbild; (nur dann wenn uns noch kein Bild vorliegt)
c) Kopie der Geburts- oder Absatmmungsurkunde (nur dann wenn uns noch keine der Urkunde vorliegt)
d) Kopie des aktuellen Ausweises (freiwillig, Anblaufdatum ist unwichtig)
Bitte die Seite zur Reichs- und (Bu)Staatsangehörigkeitsurkunde vorher gut studieren

Ab dem 01.01.2021 erhalten Sie mit der Bestellung dieser Reichs- und Staasangehörigkeitsurkunde
a) die Bundesstaatsangehörigkeit (BuSta) in Bezug zur Reichsangehörigkeit
b) die Nationalstaatsangehörigkeit Duetschland (RuSta) in Bezug zur Reichsangehörigkeit

Die RuSta-Urkunde ist erst verbindlich, mit dem Siegel und der Unterschrift unserer dafür verantwortlichen Behörde.

Das Antragsformular (pdf)

Aktuelle Preisliste staatlicher Dokumente (pdf)